Dies sind die allgemeinen Geschäftsbestimmungen der EDV & CAD Group. Stand: April 2020.
§1 Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage aller Angebote, Leistungen und Lieferungen der edv & cad group sind die entsprechenden Gesetze und Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der edv & cad group.
§2 Angebote
Angebote der edv & cad group sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart.
Individuelle Angebote haben, sofern nicht anders angegeben, eine Gültigkeit von 20 Kalendertagen. Die Verbindlichkeit von Angeboten verfällt ebenfalls, wenn die Preise der angebotenen Waren während des Gültigkeitszeitraums des Angebots vom Vorlieferanten um mehr als 3 % geändert werden. Preisangaben erfolgen, sofern nicht anders angegeben, ohne die gesetzliche Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.
§3 Bestellung
Die Bestellung kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Telefonische Aufträge und Bestellungen werden, sofern nicht anders vereinbart, bei Neukunden gegen Zahlung per Nachnahme oder Vorkasse ausgeführt.
Schriftliche Aufträge und Bestellungen werden auf Wunsch und nur mit Zustimmung der edv & cad group gegen Rechnung ausgeführt. Bei Lieferungen, deren Warenwert 2500 EURO überschreitet, kann die edv & cad group vom Besteller ggf. einen Bonitätsnachweis bzw. eine Bankbürgschaft fordern. Liegt keine andere Vereinbarung vor, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der edv & cad group mit Auftragserteilung als anerkannt.
§4 Vertragsabschluß
Ein Vertrag zwischen der edv & cad group und dem Kunden tritt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die edv & cad group oder der Auftragserfüllung in Kraft. Sofern nicht anders vereinbart, ist die schriftliche Auftragsbestätigung der edv & cad group Grundlage des Vertrages.
Bei Kursen und Seminaren ist die schriftliche Kursanmeldung Grundlage des Vertrages.
Kursanmeldungen sind verbindlich. Die Kursgebühr ist auch bei Nichtteilnahme in voller Höhe zu entrichten,
sofern nicht wenigstens 10 Tage vor Kursbeginn eine Absage erfolgt.
Die edv & cad group bietet die Möglichkeit, etwaige Fehltage innerhalb von 6 Monaten nachzuholen, sofern freie Plätze vorhanden sind und der Kursablauf nicht gestört wird.
Ein rechtsverbindlicher Anspruch besteht hierauf jedoch nicht.
§5 Lieferfrist
Liefer- und Leistungsfristen bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der edv & cad group.
Für Liefer- und Leistungsverzögerungen infolge höherer Gewalt oder Umständen, Ereignissen, die der edv & cad group die Auftragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich macht, haftet die edv & cad group nicht. Die edv & cad group behält sich vor, unter derartigen Verhältnissen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Liefer- und Leistungsfristen um einen entsprechenden Zeitraum zu verlängern.
§6 Versand, Lieferung
Der Versand oder die Lieferung der Ware erfolgt zulasten des Auftraggebers. Wenn nicht anders vereinbart, trägt der Besteller die Lieferkosten für die Ware. Die Gefahr geht mit der Aufgabe der Ware zum Versand auf den Besteller über.
§7 Zahlungsbedingungen
Erfolgt die Lieferung gegen Rechnung, so ist – sofern nichts anderes vereinbart – die Zahlung des Rechnungspreises innerhalb von 5 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
§8 Zahlungsverzug
Der Käufer ist im Zahlungsverzug, wenn der geforderte Rechnungsbetrag nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum an die edv & cad group gezahlt wurde. Der Zahlungsverzug tritt auch ohne Mahnung in Kraft. Im Zahlungsverzugsfall schuldet der Käufer der edv & cad group den Rechnungsbetrag, Verzugszinsen, Verwaltungsgebühren sowie Kosten, die in Folge der gerichtlichen Geltendmachung der Forderungen der edv & cad group entstehen. Hierzu zählen sämtliche Anwalts- und Gerichtsgebühren sowie Auslagen. Je Mahnung sind Verwaltungsgebühren fällig. Die edv & cad group behält sich vor, weitere Kosten, die durch den Verzugsschaden bedingt sind, geltend zu machen.
Bei Ratenzahlungen ist der Käufer bei Ausfall einer Rate in Verzug. In diesem Falle ist die edv & cad group berechtigt, den kompletten Rechnungsbetrag inklusive Nebenkosten (siehe oben) zu verrechnen.
§9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und Lizenz bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages sowie der Verzugskosten, die sich aus ggf. fälligen Mahngebühren, Verzugszinsen und weiterer geltend gemachter Kosten zusammensetzen, Eigentum der edv & cad group.
Für Software gilt, dass der Käufer die Nutzungsrechte für die Software erst mit der Begleichung des Rechnungsbetrages und ggf. der Verzugskosten erhält. Im Allgemeinen verbleiben Eigentum und Urheberrechte an der Software beim Hersteller sofern die Linzenzbedingungen nichts anderes vorsehen.
Die Zugriffe Dritter auf die vom Eigentumsvorbehalt betroffene Ware hat der Käufer der edv & cad group unverzüglich anzuzeigen.
Im Falle der Weiterveräußerung der edv & cad group gelieferten Waren und Lizenzen an Dritte (= Bezieher) ist dem Bezieher der Eigentumsvorbehalt der edv & cad group anzuzeigen.
Die edv & cad group behält sich vor, Waren und Lizenzen vom Bezieher zurückzufordern, wenn die durch ihre Lieferung begründeten Zahlungsforderungen nicht beglichen werden.
§10 Lizensierungsbedingungen (Lizenzbedingungen)
Die Anerkennung der Nutzungsrechte und Lizenzbedingungen des Softwareherstellers vonseiten des Käufers sind Bestandteil und Voraussetzung des Auftrages bzw. der Bestellung. Der Käufer stellt die edv & cad group gegenüber dem Softwarehersteller von Schäden frei, die infolge der widerrechtlichen Nutzung der Software entstehen bzw. vom Softwarehersteller gefordert werden.
§11 Reklamation, Garantieleistung
Software ist vom Umtausch ausgeschlossen.
Sofern dennoch eine Rücknahme akzeptiert wird, berechnet die edv & cad group eine Verwaltungsgebühr von 10 % des Umsatzwerts der Ware, mindestens jedoch EURO 20,– zuzüglich gesetzl. MwSt.
Fertigungsbedingte Materialschäden (z.B. defekte oder fehlerhafte Medien), die innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung vom Käufer dem Verkäufer angezeigt werden, werden gegen Einsendung des beschädigten Produktes kostenlos behoben, soweit der Hersteller für die beanstandeten Schäden/Mängel haftet. Ggf. gilt für manche Produkte eine kürzere Anzeigefrist.
Die edv & cad group haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Fehler, Funktionsmängel und -störungen von Softwareprodukten. Für Folgeschäden oder finanzielle Verluste, die infolge des Einsatzes der Software entstanden sind, wird von der edv & cad group keine Haftung übernommen.
Für Produkte eigener Fertigung gilt, das der rechtmäßige Benutzer Fehler, Funktionsmängel und -störungen der edv & cad group schriftlich anzuzeigen hat. Die edv & cad group bemüht sich um rasche Fehler- bzw. Mängelbeseitigung. Diese wird kostenlos durchgeführt.
Für angezeigte Fehler, Funktionsmängel und -störungen, die sich als Fehleinschätzung oder Irrtum des Benutzers entpuppen, behält sich die edv & cad group vor, den infolge der Anzeige verursachten Arbeitsaufwand dem Benutzer in Rechnung zu stellen.
§12 Benutzersupport
Jeder rechtmäßige Benutzer von Produkten, die er bei der edv & cad group erworben und vollständig bezahlt hat, hat Anspruch auf Unterstützung im Rahmen des Supportvertrages der edv & cad group.
Anwender ohne Supportvertrag haben keinen Anspruch auf kostenlosen Support.
§13 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der edv & cad group.
§14 Wirksamkeit
Für den Fall, dass einige der vorstehenden Bestimmungen und Bedingungen rechtsunwirksam sind, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen und Bedingungen davon unberührt.
§15 Definition Website und Webseite
Im Nachfolgenden wird mit Webseite der Inhalt einer HTML-Datei (endet auf .htm oder .html) bezeichnet.
Diese umfasst demzufolge nicht nur den von Internet-Browsern angezeigte Text, sondern auch jeglicher weiteren Inhalt der Datei, insbesondere Formatierungsmerkmale, Verweise auf Stylesheets (Dateien enden auf .css) und Skripte (Dateien enden auf .js).
Mit Website wird die Gesamtheit aller Webseiten sowie ihre Struktur bezeichnet.
§16 Haftung für der edv & cad group publizierte Informationen
Informationen zu Produkten und Leistungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Sie basieren auf Daten, die von Herstellern zur Verfügung gestellt wurden oder die der Produkt-Dokumentation entnommen wurden. Eine Garantie für die Korrektheit und Aktualität dieser Information kann nicht übernommen werden. Die maximale Höhe einer Haftung der edv & cad group beschränkt sich auf den gezahlten Produkt- bzw. Leistungswert des betroffenen Auftrags. Jegliche darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
§17 Anerkennung von Rechten anderer Firmen
Die Rechte von Firmen an der edv & cad group verwendeten bzw. der edv & cad group genannten Marken und Warenzeichen werden anerkannt.
§18 Urheberrechtshinweis
Die WebSite der edv & cad group unterliegen dem Urheberrecht. Veröffentlichungen, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Zustimmung der edv & cad group gestattet.